Geld sparen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ermäßigungen nicht kombinierbar sind. 

Ermäßigte Gebühr:

Für eine Reihe von Kursen wird eine ermäßigte Gebühr angeboten. Diese gilt für Menschen mit geringem Einkommen: z. B. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Wohngeldempfangende, Studierende bis zu einem Alter von 29 Jahren oder Renter*innen mit niedriger Rente, die uns mit der Anmeldung einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsscheck NRW 

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Aktuelle Informationen zu Fördervoraussetzung und wie Sie einen Bildungsscheck bekommen können finden Sie hier.

Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einlösung von Bildungsschecks.  Bitte beachten nach neuer Regelung des Landes NRW ist ab sofort eine Annahme eines Bildungsschecks durch unser Einrichtung nur möglich, wenn Sie bei der Beantragung des Bildungsschecks als Veranstalter der Fortbildung den Namen des Trägervereins "Werkstatt-Bildungswerk Essen e.V." unserer Einrichtung angeben. Bei einer „falschen“ Bezeichnung können wir den Bildungsscheck nicht mehr annehmen, da das Land NRW den Scheck seit diesem Jahr dann nicht mehr einlöst. Grundsätzlich gilt: Bei Problemen in der Abrechnung bezahlen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gesamte Gebühr.